Der Löschzug Wattenscheid-Mitte - Eine Chronik von 1869 bis heute
Es war vor 140 Jahren
...als Wattenscheid, Titularstadt seit 1417, Ackerbürgerstädtchen seit je, aber auch mit gedeihlichen Handwerk und alten Zünften, sich anschickte, neue Maßstäbe für seine Entwicklung zu finden, neue Marken zu setzen..
als dieses Bauernland erwachte, sich den Schlaf aus den Augen strich und erste tapsige Schritte in die Welt des Industriezeitalters tat, später viele Tausende von einströmenden Menschen aus deutschen und aus fremden Landen an sein Herz nahm und aus alten und neuen Bürgern ein neues Geschlecht von Menschen formen half, eben den Menschen des Reviers...
als Wattenscheid, Amtshauptstadt eines großen Bezirks zwischen Ruhr und Emscher war und der in Wattenscheid residierende Amtsbürgermeister Theodor Cöls, die Sorgen für die Stadt und die zahlreichen ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit 32000 Einwohnern, einen Raum, auf dem heute ca. 380000 Menschen leben...
als dieses Amt sich langsam aufzulösen begann, vom trotzigen Willen der nördlichen Gemeinden ( Gelsenkirchen 1867 ) und vom Prospektorengeist dort wirkender Männer aus der Industrie beschleunigt...
als die Schächte Maria-Anne-Steinbank in Höntrop, Engelsburg, aus zahlreichen kleinen Bänken konsolidiert, Centrum aus Emma und Blankenstein zusammengewachsen, Holland in Wattenscheid teufte und die Morgensonne auf den Zeichentischen der Bergingenieure vorgeplant wurde und Hannover in Günnigfeld erste Kohle hob...
In dieser Zeit, vor über 135 Jahren, am 26 .August 1869, rief der damalige Rendant Bernhard van Bürk auf einem Tabakabend einige der als Honorotionen geltenden Bürger in das Haus Blumbach. Verleger Karl Busch, seit dem 13.3.1869 Verleger und Schriftleiter der ersten Zeitung in Wattenscheid, des Wattenscheider Anzeigers, lieh ihnen Schützenhilfe auf seine Weise. Landrat Pilgrim in Bochum tat sein Wohlwollen kund, der Apotheker Flume, der Kaufmann Röttgen, der Stadtverordnetenvorsteher Diekmann, die beiden Pfarrer, der Amtmann Cöls, sie alle bejahten aus patriotischen, christlichen und vielen anderen Gründen den Plan des Bernhard van Bürk, jenseits aller behördlichen, amtlichen Reglements, in freiwilliger Bereitschaft zur guten Sache, eine Art bürgerschaftliche Selbsthilfe ins Leben zu rufen, eine Feuerwehr für den Bereich der Stadt Wattenscheid zu gründen und das erwies sich als notwenig.
Obwohl einen entscheidenden Schritt für den vorbeugenden Feuerschutz und die Brandbekämpfung, brachte die Feuerpolizei-Ordnung für die Provinz Westfalen vom 30.November 1841. Wenn die Verhältnisse dieser Zeit sich auch wesentlich geändert haben, so geben die damaligen Vorschriften doch ein Bild der Zielstrebigkeit, mit der man Feuersbrünste zu verhindern suchte. Darum mögen die wesentlichen Paragraphen dieser Verordnung nachstehend hier aufgeführt sein.
§ 1 Jedweder ist verpflichtet, beim Gebrauche des Feuers und Lichtes die mögliche Vorsicht anzuwenden und darauf zu wachen, dass alle, welche unter Aufsicht stehen, die gleiche Vorsicht beachten.
§ 2 Dieselbe Verpflichtung liegt den Hauswirten in Betreff aller sich aufhaltenden Personen ob.
§ 3 Wer wahrnimmt, dass ein anderer mit Feuer und Licht unvorsichtig umgeht, hat dies, soweit es ihm zusteht, zu hindern, sonst der Polizeibehörde sofort Anzeige zu machen.
§ 4 Kinder unter 7 Jahren und Geisteskranke dürfen bei brennendem Feuer und Licht nicht ohne Aufsicht sein.
§ 5 Während die Hausbewohner längere Zeit aus dem Hause sind, oder bei Nacht, wenn sie schlafen, desgleichen bei Sturm, muss das Feuer auf den Feuerstätten ausgelöscht oder durch feuersichere Verschließungen und Bedeckungen die weitere Verbreitung desselben verhindert werden.
§ 6 Glühende Kohle, heiße Asche und dergleichen dürfen nur in feuerfesten Geschirren und Behältern und an feuersicheren Orten aufbewahrt oder müssen unter Aufsicht gehalten werden. Kohle und Asche, auch wenn sie anscheinend erkaltet, darf nur in feuersicheren Behältern, aber niemals auf den Böden oder in der Nähe leicht feuerfangender Materialien aufbewahrt werden.
§ 14 Das Tabakrauchen ist in Ställen, Scheunen, Strohböden, überhaupt an allen Orten, wo sich leicht entzündliche Stoffe befinden, nicht gestattet.
§ 18 Alle feuergefährlichen Gegenstände müssen von offenen Kaminen und Herden 8 Fuß, von geschlossenen Feuerstätten und hölzernen Schornsteinen 4 Fuß, von nicht einen ganzen Stein starken gemauerten Schornsteinen bei unversehrten Putz 2 Fuß entfernt gehalten werden.
§ 38 Jeder Hauswirt ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Feuerstätten, Rauchröhren und Schornsteine in seinem Hause sich in baulichem, brandsicheren Zustande befinden. Das Reinigen der Rauchröhren und Schornsteine muß nach ihrer minderen oder mehreren Benutzung 3-6 mal jährlich durch einen angestellten Schornsteinfeger geschehen.
§ 39 Für das Reinigen der Rauchröhren und Schornsteine sind die Schornsteinfeger nach Maßgabe ihrer Instruktion ebenfalls verantwortlich. Die Zwangbezirke der Schornsteinfeger werden da, wo sie eingegangen sein möchten, wiederhergestellt.
§ 52. In jeder Haushaltung sind bei 10 Sgr. bis 1 Thlru. Strafe so viele lederne Feuereimer, die mit dem Namen des Hausherrn zu bezeichnen sind, zu halten als Mannschaften gestellt werden müssen. Außerdem muss in jedem Hause ein Feuerwisch oder eine Feuerpatsche und ein Feuerhaken gehalten werden.
§ 54. In jeder Gemeinde muss eine fahrbare Feuerspritze, in größeren Gemeinden müssen, dem Bedürfnis entsprechend, deren mehrere sein.
§ 56. Alle neu anzuschaffenden Feuerspritzen müssen zweiarmige Druckbäume, einen kurzen und einen 50 bis 70 Fuß langen Schlauch haben und von der Beschaffenheit sein, dass sie einen starken Wasserstrahl 60 bis 80 Fuß weit werfen.
§ 57. Zu jeder Feuerspritze gehören außer den eigentümlichen Zubehörungen, zwölf mit dem Ortsnamen bezeichnete Ledereimer, zwei Feuerhaken, eine 40 bis 50 Fuß lange, mit Vorrichtung zum Verlängern und Verkürzen versehene Feuerleiter, und eine nach allen Seiten hin leuchtende Laterne aus Blech.
In den Städten kommen noch zwei große, auf Rädern stehende Wasserkübel, ein langes Seil mit Haken, ein langer Sack, um aus den oberen Stockwerken in schräger Richtung zur Herablassung von Kindern oder Kranken aufgespannt werden zu können, hinzu. Die Art und Anzahl der Löschgeräte ist gegenüber der Ausrüstung einer modernen Feuerwehr geradezu kläglich. Im schroffen Gegensatz dazu stand jedoch die Zahl der Pflichthelfer, da jeder über 16 Jahre alte Einwohner der Stadt zum Feuerlöschdienst herangezogen werden konnte. In Notfällen konnten auch weibliche Personen über 16 und unter 40 Jahren zur Hilfeleistung angehalten werden.
Diese Verordnungen und Regelungen führten aber nur zu Pumpgemeinschaften, zu denen jeder Bürger und jede Bürgerin verpflichtet war. Da pumpte jeder Wasser wenn es brannte. Das Wasser holten sie aus Pütts, da es noch keine Wasserleitung gab. Da wurden Eimerketten gebildet, Bewohner vieler Häuser waren zum Schleppdienst eingeteilt. Da die Häuser wegen der damaligen leichten Bauweise wie Zunder brannten und viele Eimer Wasser und ein Pumpenstrahl nur ein Tropfen auf den heißen Stein war, brannte wie bereits erwähnt den Honorationen dieser Stadt die Gründung einer freiwilligen Feuerwehr auf der Seele. Als im Jahre 1864 das Haus Rosenthal-Nordstraße abbrannte, glimmte erst nur ein Funke. Es sollte noch fünf Jahre dauern bis die Gründungsflamme loderte.
In der Gründungsversammlung am 26. August 1869 fanden sich spontan 70 Bürger, um ihre Zeit, Kraft und Gesundheit in den Dienst zur Erhaltung menschlichen Lebens und Gutes zu stellen. Der erste Vorstand der Wehr setzte sich aus den Bürgern van Bürk, Feldhoff, Holthausen, Anton Diekmann, Vogt, Flume, Karl Busch, Theodor Stratmann, Henkel und Westhofen sen. zusammen.
Ein Quartett der ältesten Gründer v.l.n.r. A. Bomers, C . Busch, D . Röttgen, J. Peters bei der 25 Jahrfeier
In der Generalversammlung vom 5. September 1869, die im Iländerschen Saale stattfand, wurden die erwähnten Ernennungen bekannt gegeben und gleichzeitig beschlossen die Wehr in 4 Abteilungen: Steigermannschaft mit Stratmann als Führer, Spritzenmannschaft mit Westhofen sen. als Führer, Kuppenmannschaft mit Perl als Führer und Rettungsmannschaft mit van Bürk als Führer, einzuteilen. Als Chef der Wehr wurde in dieser Versammlung H. Dieckmann und als sein Vertreter H. Kämchen gewählt.
Ende April 1870 waren die Formalitäten soweit erledigt, dass die Übergabe der städtischen Löschgeräte an die Wehr erfolgte, die Grundlage eines segensreichen Schaffens für die nächsten Jahrzehnte war erfolgt.
Im Jahre 1877 erhielt die Wehr an der Hüllerstraße ihren ersten aus Holz errichteten Steigerturm, so dass die bisherige übliche Benutzung von Privathäusern fortfiel. Bereits 1879 wurden die ersten 4 Feuermeldestellen durch rote Laternen kenntlich gemacht und zwar am Rathaus bei A. Bomers, J. Kesten und Fr. Botterbusch. Von dort wurden im Notfall Hornisten durch die Straßen und Gassen geschickt, die Wehrmänner warfen sich in ihren blauen Rock, hasteten zum Gerätehause, vom scheppern der Feuerglocke im Gertrudisturm zur Eile getrieben. Der Branddirektor, damals Verwaltungssekretär Berg oder die Brandmeister ordneten ihre Abteilungen nach den besten taktischen Möglichkeiten: Der Kampf gegen die Feuersnot konnte beginnen.
Im Jahre 1878 mussten etwa 18 größere Brandschäden bekämpft werden, und in einem Bericht der Provinzial-Feuersozietät, die mit 15000 Mark Entschädigung eintreten musste, steht zum Lobe der Wattenscheider Wehr geschrieben wobei dem raschen und disziplinierten Eingriff dortiger Wehr ein schlimmeres Ausmaß an Schäden zu verhindern gelungen ist. Wie eng die Wattenscheider Feuerwehr mit der ganzen Bürgerschaft gewachsen war, mit welcher Dankbarkeit ihr segensreiches Wirken allgemein anerkannt wurde, ersah man so recht, als sie 1894 ihr silbernes Jubiläum beging. In Würdigung ihrer Verdienste stellte die Stadtverwaltung bei dieser Gelegenheit
einen Betrag von 300 Mark zur Verfügung, von deren Zinsen hilfsbedürftige
Feuerwehrleute oder deren Angehörige unterstützt werden sollten. Unaufhaltsam ging die Entwicklung des Feuerlöschwesens in Wattenscheid weiter.
Im Jahre 1898, am 16. Dezember gegen 6:30 Uhr kam es in Wattenscheid zu einem Großfeuer. Im Kaufhaus der Fa. Josef Rosenthal, Nordstraße 2, war ein Brand dadurch ausgebrochen, dass ein Lehrling mit einer brennenden Lampe leicht entzündlichen Stoffen zu nahe kam. Im Nu stand der Raum und bald das große vierstöckige Haus, in dem allenthalben das Feuer gute Nahrung fand, in Flammen. Trotzdem die Freiwillige Feuerwehr unserer Stadt mit größter Schnelligkeit und in kaum 5 Minuten nach Ausbruch des Brandes zur Stelle war, erkannte der Führer der Wehr, Berg, dennoch sofort, dass das Kaufhaus verloren sei.
Die Feuerwehr musste sich dann im ganz besonderen Maße auf die Erhaltung der sehr gefährdeten Nachbargebäude beschränken. Das ist ihr auch mit Aufwand all ihrer Energie und unter anerkennungswerter Beihilfe der Wehren der Zechen Holland, Rhein-Elbe und Ückendorf vollständig gelungen. Am meisten gefährdet waren die beiden Nachbarhäuser, das ehemalige Ossendothsche Haus, dass nahe liegende Weindorfsche Haus, ebenso das an der Rosenstraße gelegene Petersche und das Sternsche Hinterhaus, die mehrfach von sprühenden Funken und von Flammen ergriffen wurden. Auch das gegenüberliegende Haus der Geschwister Meese war vielfach von den Flammen bedroht. An diesem Hause sprangen wegen der großen Hitze alle Scheiben heraus.
Erst gegen Mitternacht konnte die Wehr wieder einrücken, ließ jedoch die ganze erste Abteilung an der Brandstätte als Feuerwache zurück.
Anmerkung:
Übrigens ist bereits im alten Rosenthalschen Hause, das an derselben Stelle stand, schon im Jahre 1864 ein Brand ausgebrochen. Seit diesem Brande begann man sich ja lebhaft mit dem Gedanken zur Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr zu beschäftigen.
Branddirektor Wallraven
Im Jahre 1899 zum 30 jährigen Jubiläum wurden der Wehr 1480 Mark für die Anschaffung einer Magirusleiter bewilligt. Diese Leiter wurde bei der 30 Jahrfeier zum ersten Mal den Bürgern der Stadt vorgeführt. Die Namen der vier Wehrmänner die bei dieser Gelegenheit für ihre 30 jährige Treue zur Feuerwehr ausgezeichnet wurden, haben auch jetzt noch in der Stadt einen guten Klang. Es waren J. Peter, D .Röttgen, A. Bomers, K. Busch.
Im hellen Lichte der Geschichte der Wattenscheider Feuerwehr müssten hier viele Namen wackerer Männer gestellt werden, die zu ihrer Zeit, Hingabe und Verantwortung trugen, an die gute Sache glaubten und mehr taten als nur ihre Pflicht und es waren nicht wenige, aber wer kennt noch ihre Namen? Am besten lobt den Mann was er selbstlos tat. Auf Grund vieler Anregungen wurde im Jahre 1903 für den östlichen Teil der Stadt ein zweiter Löschzug ins Leben gerufen, zu dessen Brandmeister Betriebsführer Tanzeglock gewählt wurde. Bekannt ist, das am 6. März des Jahres 1909 die Leitung des Löschzug 1, Wilhelm Schürmann übernahm. Der bisherige Brandmeister des 1. Löschzuges, Stadtbaurat Wallraven, wurde einstimmig zum Branddirektor gewählt.
Im Jahre 1909 beging die Feuerwehr ihr 40 jähriges Jubelfest in Verbindung mit dem 1 .Verbandsfest des Feuerwehrverbandes des Landkreises Gelsenkirchen, das einen großartigen Verlauf bei vollem Erfolg nahm. An Geräten besaß der 1 .Löschzug an diesem Tage: zwei Feuerspritzen, einen bespannten Schlauchwagen, eine Magirusleiter, eine Wasserkufe, einen Handschlauchwagen, eine Anstelleiter, vier Standrohre, ein Sprungtuch, zwei Rauchmasken, 500 Meter Schlauch usw.
Der 2. Löschzug hatte bereits folgende Geräte: Einen Mannschafts- und Gerätewagen mit Anstelleiter, eine Magirusleiter, eine Feuerspritze, eine Wasserkufe und ca. 100 Meter Schlauch. Die gesamte Wehr bestand aus 156 Mitgliedern. In der Wehr entwickelte sich weiterhin ein großer Eifer. Übungen wurden regelmäßig abgehalten, der weitere Ausbau ins Auge gefasst und die nötigen Vorkehrungen dafür getroffen. Im Dezember des Jahres 1913 erfolgte die Ernennung des Brandmeisters des 2. Löschzuges, Betriebsführer Tanzeglock, zum Oberbrandmeister.
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